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   OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99   

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https://dejure.org/1999,3019
OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99 (https://dejure.org/1999,3019)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.1999 - 15 U 58/99 (https://dejure.org/1999,3019)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 15 U 58/99 (https://dejure.org/1999,3019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verdienstausfall eines GmbH-Geschäftsführers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
    Im Rahmen der gemäß § 287 ZPO vorzunehmenden Schadensbemessung (vgl. dazu BGH VersR 1992, 1410, 1411) hat die Tatsache, dass die Geschäftsführerin der Klägerin zugleich auch deren Gesellschafterin ist, insofern Bedeutung, als das ihr vertraglich zugestandene Geschäftsführergehalt dahin überprüft werden muss, ob es auch wirtschaftlich ein echtes Arbeitsentgelt verkörpert.

    Der steuerrechtlichen Behandlung im Rahmen von Betriebsprüfungen kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1977, 864, 865; VersR 1992, 1410, 1411) im allgemeinen Indizwirkung zu.

  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69

    Ersatzfähigkeit des Geschäftsführergehalts des Alleingesellschafters einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
    Davon abgesehen kann auch der Alleingesellschafter einer GmbH, der zugleich deren Geschäftsführer ist, mit der Gesellschaft wirksam die Zahlung eines Geschäftsführergehalts vereinbaren (vgl. dazu grundlegend BGH NJW 1971, 1136).

    Gerade diese Gesichtspunkte sind aber für eine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall maßgebend, da sie allein auf der Fürsorge des Dienstberechtigten gegenüber dem Geschädigten beruhen, so dass die Gehaltsfortzahlung bei der Schadensfeststellung außer Betracht zu bleiben hat (so auch BGH NJW 1971, 1136).

  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
    Solche Zuwendungen entziehen sich der Ersatzpflicht nach § 842 BGB; sie können allenfalls einen gemäß §§ 823, 252 BGB zu ersetzenden Schaden bedeuten, nämlich dann, wenn sich der Gewinn der Gesellschaft infolge des unfallbedingten Ausfalls des Geschäftsführers verringert hat (BGH VersR 1974, 335), was jedoch von der Klägerin nicht zur Begründung der Klageforderung geltend gemacht wird.
  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
    Es lässt sich ferner auch aus den in VersR 1974, 134 und VersR 1977, 374 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs entgegen der Auffassung der Beklagten kein Umkehrschluss dergestalt ziehen, dass der Alleingesellschafter einer GmbH seinen unfallbedingten Schaden nur in der Form nachweisen könne, dass er konkrete Gewinneinbußen geltend macht.
  • BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75

    Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls -

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
    Der steuerrechtlichen Behandlung im Rahmen von Betriebsprüfungen kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1977, 864, 865; VersR 1992, 1410, 1411) im allgemeinen Indizwirkung zu.
  • BGH, 05.07.1977 - VI ZR 44/75

    Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
    Bei den Bezügen eines Geschäftsführers, der zugleich Gesellschafter ist, kann ein Missverhältnis zwischen der geschuldeten Arbeitsleistung und der dafür versprochenen Vergütung jedoch darauf hindeuten, dass es sich dabei jedenfalls zum Teil überhaupt nicht um ein echtes Tätigkeitsentgelt, sondern um anderweitige Zuwendungen handelt, wobei vorliegend insbesondere an sog. verdeckte Gewinnausschüttungen zu denken ist, deren Auszahlung unter dem Mantel des Geschäftsführergehalts bei Kapitalgesellschaften wie hier steuerliche Motive zugrunde zu liegen pflegen (BGH VersR 1977, 863, 864).
  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72

    Entgangene Gewinnbeteiligung; Väterliches Unternehmen; Folgeschaden;

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
    Zwar spielt es für den gemäß §§ 842, 252 BGB zu leistenden Schadensersatz regelmäßig keine Rolle, ob unfallbedingt entgangene Einkünfte ein der Tätigkeit des Geschädigten angemessenes Entgelt darstellen (BGH NJW VersR 1973, 423).
  • BGH, 20.09.1973 - II ZR 31/72

    Radarfahrt auf dem Rhein

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99
    Es lässt sich ferner auch aus den in VersR 1974, 134 und VersR 1977, 374 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs entgegen der Auffassung der Beklagten kein Umkehrschluss dergestalt ziehen, dass der Alleingesellschafter einer GmbH seinen unfallbedingten Schaden nur in der Form nachweisen könne, dass er konkrete Gewinneinbußen geltend macht.
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